17. Juli 2011

Kinder von "Euthanasie"-Opfern sind keine Euthanasiegeschädigten

Gedenkort T4: Kommentar und weitere Informationen zum Thema Härteleistungen für Opfer des Naziregimes


Laut den geänderten Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) stehen Kindern ermordeter Eltern keine Entschädigungszahlungen zu. 

gedenkort-t4.eu/2011/06/14/kinder-von-euthanasie-opfern/