01. September 2006

Rechtsberatung

Die Einführung des so genannten Fallmanagements stellt Anspruchsberechtigte aufgrund zahlreicher ungeklärter Probleme vor neue Herausforderungen.


Meine Frau, Dr. Bettina Theben (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und ich, Dr. Martin Theben, engagieren uns seit mehr als zehn Jahren auf politischer, wissenschaftlicher und auch rechtlicher Ebene für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Als Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen waren wir aktiv an der Erarbeitung eines Bundesgleichstellungsgesetzes und des Landesgleichberechtigungsgesetzes in Berlin beteiligt. In unserer anwaltlichen Praxis beraten wir Betroffene und deren Angehörige, aber auch Verbände und Träger der Behindertenhilfe in arbeits- sozial und verwaltungsrechtlichen Fragen. Vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten streiten wir für die Ansprüche auf bedarfsgerechte Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege. Unser Bestreben ist es dabei das Prinzip der Persönlichen Assistenz auch in die juristische Entscheidungspraxis noch stärker einfließen zu lassen.  Vor diesem Hintergrund bietet die Einführung des so genannten Fallmanagements aufgrund ihrer zahlreichen ungeklärten Probleme neue Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam mit den Mandanten gerne stellen.

Martin Theben
www.dr-theben.de