20. September 2005

Fallakte Mensch

Das Fallmanagement soll für jeweils 75 Hilfesuchende durch einen Fallmanager wahrgenommen werden. Dieser ist die alleinige Entscheidungsinstanz für alle Angelegenheiten der "Hilfe in besonderen Lebenslagen".


Im Rahmen einer Zielvereinbarung zwischen den Bezirksämtern, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Soziales ist eine Einsparungsquote von zunächst einem, später von jährlich 2 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe vereinbart.

Grundsätzlich ist gegen Steuerung von Budgets, ganzheitliche Hilfeplanung, die Vermeidung von Über- Unter- und Fehlversorgung, individuellere und passgenauere Hilfen in keiner Weise etwas einzuwenden. Dennoch bleibt die Sorge der Fachöffentlichkeit, dass es primär um Einsparungen im Einzelfall gehen wird. Die Informationen zu diesem weitreichenden Projekt sind eher dürftig, es mangelt noch an Transparenz als Grundvoraussetzung für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

Weitere Informationen zum Herunterladen:

Kommentar
Ausgewählte Aspekte zur Zielvereinbarung über die Einführung eines Fallmanagements in der Eingliederungshilfe
20. April 2005, doc 36 kB

Entwurf eines controllingfähigen elektronischen Gesamtplanes
im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Version 1.0
1. Juni 2005, xls 1,2 MB

Zielvereinbarung über die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales
20. September 2005, doc 61,5 kB