13. August 2012

H.M.B.-W.-Verfahren in leichter Sprache

Der Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Wohnens wird nach dem so genannten Metzler-Verfahren ermittelt.

 

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen, hat eine Erläuterung des Verfahrens in leichter Sprache herausgegeben. Mehr dazu finden Sie unter Links.

Auf dieses Dokument verweist auch der Berliner Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 2009/2011 auf S. 63.