17. April 2019

Rund 650 Berliner*innen zusätzlich wahlberechtigt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen am 26. Mai auch Menschen mit einer Beeinträchtigung, für die in allen Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung bestellt ist, abstimmen.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen am 26. Mai auch Menschen mit einer Beeinträchtigung, für die in allen Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung bestellt ist, abstimmen.

Inklusives Wahlrecht: Mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Elften Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 20. März seien nun auch in Berlin die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung abgeschafft, so Christine Braunert-Rümenapf, die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, in ihrer Pressemitteilung vom 16.04.2019.

Hier entlang zum Beitrag "Rund 650 Berliner mit Betreuer zusätzlich wahlberechtigt" vom 16.04.2019 im Hauptstadtportal berlin.de.