24. Januar 2019

Inklusives Wahlrecht in Berlin

Die Berliner Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern ein inklusives Wahlrecht.

 

Am 4. Dezember 2018 stellten die Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag für ein "Inklusives Wahlrecht in Berlin: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beenden". Das Abgeordnetenhaus solle das Elfte Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschließen, um die bestehende Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in der Ausübung ihres Wahlrechts zu beenden.

Laut einer aktuellen Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen sind in Berlin derzeit 689 Berlinerinnen und Berliner vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. (Vgl. BMAS Forschungsbericht 470: „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung“, Juli 2016, S. 40)
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind etwa Menschen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt ist oder die wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat aufgrund einer Gefahr für die Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Wahlrechtsausschlüsse stellten sich in diesen Fällen als menschenrechtswidrige, nicht gerechtfertigte Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung dar und sind aufzuheben.

Hier finden Sie die Drucksache 18/ 1515 des Abgeordnetenhauses Berlin zum Download.